Header

Suche

FAQ studentische Organisationen

Hier finden Sie häufig gestellte wie auch allgemeine Fragen rund um studentische Organisationen an der UZH. Informationen enthält auch der Leitfaden der Impulsfabrik (PDF, 5 MB).

Die FAQ zum "Reglement zur Anerkennung studentischer Organisationen an der Universität Zürich" finden Sie unter folgendem Link:  FAQ  zum "Reglement zur Anerkennung studentischer Organisationen an der Universität Zürich"

Ich möchte meinen neu gegründeten Verein anerkennen lassen. An wen muss ich mich wenden und welche Unterlagen benötige ich?

Sind Sie an einer Anerkennung interessiert, ist wichtig, dass Ihr Verein die im "Reglement zur Anerkennung studentischer Organisationen an der Universität Zürich" angeführten Anerkennungskriterien erfüllt. Unter Anerkennungsprozess finden Sie weitere Informationen zum Vorgehen. Gerne hilft Ihnen auch die Impulsfabrik des VSUZH weiter.

Wie gehe ich vor, wenn ich eine studentische Organisation gründen möchte?

Alle Informationen zur Gründung einer studentischen Organisation an der UZH finden Sie auf der Seite Anerkennungsprozess.

An wen wende ich mich, um einen neuen Fachverein zu gründen?

Gibt es in ihrem Studiengang noch keinen Fachverein und möchten Sie diese Lücke beheben, wenden Sie sich zuerst an das Institut. Mit deren Unterstützung kann dann die Vereinsgründung verfolgt werden.

Neu gegründete Fachvereine können mit dem Einverständis des zuständigen Instituts direkt definitiv durch die Abteilung Campuskultur anerkannt werden

Was benötige ich, dass sich meine studentische Organisation als "Verein an der Universität Zürich" bezeichnen darf?

Die Phase der prov. Anerkennung (mindestens drei Jahre Aktivität) muss erfolgreich abgeschlossen sein. Erhält die studentische Organisation die definitive Anerkennung, darf sie sich bis auf Widerruf "Verein an der Universität Zürich" nennen.

Haben anerkannte studentischen Organisationen Rechte an und Pflichten gegenüber der UZH?

Ja. Hier finden Sie die Auflistung der Rechte und Pflichten.

Darf unser Verein das Logo der UZH verwenden?

Nein - das Logo der UZH darf weder auf der Webseite noch auf Flyern, Plakaten oder anderen Drucksachen verwendet werden. Ebenfalls nicht verwendet werden darf das markenrechtlich geschützte Akronym "UZH"; dieses darf auch nicht im Namen des Vereins verwendet werden.

Eine Ausnahme sind Fachvereine: diese dürfen das UZH-Logo im Footer der Webseite sowie von Drucksachen verwenden.

Gibt es für studentische Organisationen Büroräumlichkeiten?

Eine beschränkte Anzahl Räume an der UZH sind für die Nutzung durch studentische Organisationen vorgesehen. An der UZH herrscht jedoch vielerorts eine Platznot. Aus diesem Grund können keiner Organisation Büroräumlichkeiten garantiert werden - es besteht eine Warteliste.