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Rektoratsdienst

FAQ

Hier finden Sie häufig gestellte wie auch allgemeine Fragen rund um studentische Organisationen und Anlässe an der UZH. Informationen enthält auch der Leitfaden der Impulsfabrik (PDF, 2 MB)

 

Ich möchte meinen neu gegründeten Verein akkreditieren lassen. An wen muss ich mich wenden und welche Unterlagen benötige ich?

Sind Sie an einer Akkreditierung interessiert, ist wichtig, dass Ihr Verein folgende drei Kriterien erfüllt. Einerseits muss der Verein zur Bereicherung des universitären Lebens beitragen (Studium, Lehre, Forschung, Kultur), andererseits müssen die Mitglieder Studierende bzw. Doktorierende der UZH, ETHZ oder anderen Zürcher Hochschulen sein. Und drittens muss der Vorstand mehrheitlich studentisch besetzt sein.
Werden diese beiden Kriterien erfüllt, kann ein Antrag inklusive Gründungsprotokoll, kurzer Beschreibung zur Motivation und Zweck des Vereins, unterschriebenen Vereinsstatuten, Vorstandsliste sowie einer Übersicht über bereits erfolgte oder geplante Aktivitäten eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie hier Anerkennung.

Welche Unterlagen benötige ich um einen studentischen Verein zu gründen?

Studentische Vereine der UZH müssen auch nach dem schweizerischen Vereinsrecht handeln. Für die Gründung sind dementsprechend folgende Punkte relevant:

  • mindestens zwei Mitglieder
  • Formulierter Vereinszweck mit Bezug zur UZH
  • Vereinsstatuten (Musterstatuten (PDF, 350 KB))
  • Abhalten einer Gründungsversammlung, an welcher die Statuten verabschiedet werden. Wichtig: ein Gründungsprotokoll muss erstellt werden.

An wen wende ich mich, um einen neuen Fachverein zu gründen?

Gibt es in ihrem Studiengang noch keinen Fachverein und möchten Sie diese Lücke beheben, wenden Sie sich zuerst an das Institut. Mit deren Unterstützung kann dann die Vereinsgründung verfolgt werden.

Was benötige ich, dass sich mein Verein „anerkannte Organisation der Universität Zürich“ nennen darf?

Die Phase der Vorakkreditierung (mindestens drei Jahre erfolgreiche Aktivität) muss erfolgreich abgeschlossen sein. Erhält die studentische Organisation die Vollakkreditierung, darf sie sich bis auf Widerruf „anerkannte Organisation der Universität Zürich“ nennen.

Habe ich als studentische Organisation Pflichten gegenüber der Universität Zürich?

Ja. Die Pflichten variieren zwischen den verschiedenen Kategorien von studentischen Organisationen. Grundsätzlich müssen aber alle studentischen Organisationen jährlich unaufgefordert ihren Jahresbericht sowie eine aktuelle Vorstandsliste dem Rektoratsdienst der UZH einreichen. Wird festgestellt, dass diesen Grundpflichten nicht nachgekommen wird, kann die Aberkennung der Akkreditierung erfolgen.  

Darf unser Verein das Logo der UZH verwenden?

Nein - das Logo der UZH darf weder auf der Webseite noch auf Flyern, Plakaten oder anderen Drucksachen verwendet werden. Ebenfalls nicht verwendet werden darf das markenrechtlich geschützte Akronym "UZH".

Gibt es für studentische Organisationen Büroräumlichkeiten?

Eine beschränkte Anzahl Räume an der UZH sind für die Nutzung durch studentische Fachvereine und anerkannte Organisationen vorgesehen. An der UZH herrscht jedoch vielerorts eine Platznot. Aus diesem Grund können keiner Organisation Büroräumlichkeiten garantiert werden.

Ich habe eine Idee für eine neue Organisation, an wen muss ich mich wenden?

Informieren Sie sich zuerst, ob bereits ein Verein mit demselben oder einem sehr ähnlichen Zweck an der UZH oder ETH existiert, in dem Sie Ihre Ideen einbringen könnten. Falls nicht, bietet sich als Erstkontakt die Impulsfabrik an. Die Impulsfabrik unterstützt Sie während des Gründungs- und Akkreditierungsprozesses.

Ich möchte einen Kochclub an der UZH gründen? Darf ich das?

Informieren Sie sich zuerst, ob bereits ein Verein mit demselben oder einem sehr ähnlichen Zweck an der UZH oder ETH existiert, in dem Sie Ihre Ideen einbringen könnten. Falls nicht, bietet sich als Erstkontakt die Impulsfabrik an. Die Impulsfabrik unterstützt Sie während des Gründungs- und Akkreditierungsprozesses.