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Wird Unterstützung beim Gründungsprozess benötigt oder sind weitere Fragen offen? Die Impulsfabrik hilft hier sehr gerne weiter: Termin vereinbaren
Informieren Sie sich zuerst, ob bereits ein Verein mit demselben oder einem sehr ähnlichen Zweck an der UZH oder der ETH existiert, in dem Sie Ihre Ideen einbringen könnten. Wird eine Idee oder Initiative noch nicht als studentischer Verein vertreten und Sie möchten deshalb eine neue studentische Organisation gründen? Folgende Punkte sollten beachtet werden:
Voraussetzungen für eine Anerkennung:
Folgende Unterlagen sind einem Antrag beizulegen:
Je nachdem in welcher Kategorie sich die studentische Organisation befindet, unterscheiden sich die jeweiligen Pflichten beziehungsweise deren Rechte und Privilegien. Grundsätzlich kann aber gesagt werden, dass jede studentische Organisation ein Mal pro Jahr der UZH eine Vorstandsliste sowie einen Jahresbericht einreichen muss.
Im Gegenzug werden die studentischen Organisationen auf der Webseite der UZH aufgeführt und erhalten das Antragsrecht zur Nutzung von Räumen an der UZH sowie dem Versand von Massenemails (in der Regel ein Mal pro Semester). Ebenfalls wird den meisten Organisationen das Antragsrecht auf finanzielle Unterstützung gesprochen, es ist aber zu beachten, dass hierfür auch immer eine Jahresrechnung beziehungsweise ein Budgetvoranschlag miteingereicht werden muss.
Werden diese Pflichten durch die studentischen Organisationen nicht erfüllt, können Rechte beziehungsweise Privilegien gekürzt oder entzogen werden.
Jahresberichte sowie Vorstandsliste könnenhier eingereicht werden.