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Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte sowie allgemeine Fragen zu Raumreservationen an der UZH.
Raumreservation
Gemäss Raumbenutzungsreglement können in den Räumlichkeiten der Universität Zürich nur Veranstaltungen stattfinden, welche einen direkten Zusammenhang mit der Universität Zürich haben bzw. bei welchen eine Organisationseinheit der UZH als Veranstalter in Erscheinung tritt.
Die Nutzung und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen sind für die Durchführung von Veranstaltungen der Lehre und Forschung der Universität Zürich unentgeltlich.
Die Nutzung durch universitäre Organisationseinheiten ausserhalb der Lehre und Forschung ist ebenfalls unentgeltlich, wenn diese nicht kommerziell ist. Ausserordentliche Dienstleistungen (Sonderleistungen betreffend Personal, Reinigung, Technik u.a.) werden auch bei unentgeltlicher Nutzung der Räume in Rechnung gestellt.
Die kommerzielle oder gewinnorientierte Nutzung ist kostenpflichtig.
Der Veranstaltungsdienst berät Sie hierzu gerne: hoersaaldienst@bdz.uzh.ch, 044/634 22 22.
Die Grundbetreuung für die Veranstaltung ist kostenlos. Wird spezielle oder weiterführende Betreuung gewünscht (auch während der Veranstaltung), so ist diese kostenpflichtig. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: hoersaaldienst@bdz.uzh.ch, 044/634 22 22.
Sie können versuchen, das Passwort zurücksetzen. Lässt sich das Problem nicht beheben, so wenden Sie sich direkt an die Hörsaaldisposition, hoersaaldispo@del.uzh.ch, 044 634 22 14.
Jeweils 3 Wochen vor Semesterbeginn.
Beim Veranstaltungsdienst: hoersaaldienst@bdz.uzh.ch, 044/634 22 22.
Grundsätzlich ist dies nicht erlaubt. Es gibt aber spezielle Räume, in denen es erlaubt ist, Getränke und Esswaren zu konsumieren. Die Hörsaaldisposition berät Sie gerne: hoersaaldispo@del.uzh.ch, 044 634 22 14.
Aussenflächen UZH
Nein, der Irchelpark ist als Universitätsgelände im Besitz des Kantons Zürich und ist als naturnaher Landschaftspark und Erholungsoase, insbesondere für die umliegende Wohnbevölkerung, ein Naherholungsgebiet. Der Park kann weder für öffentliche Events noch für private Feiern reserviert werden.
Das Recht, Bewilligungen zum Rechbergpark zu bearbeiten obliegt dem Kanton. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Immobilienamt des Kanton Zürichs, Herrn Markus Bläuenstein (Tel. +41 44 257 92 78).