Navigation auf uzh.ch
Das Angebot richtet sich als Übergangslösung an (Ordnung nach Priorität):
In der Regel beträgt die Mietdauer drei bis sechs Monate, wobei die Mindestmietdauer ein Monat ist.
Nein, der Mietbeginn ist immer am Anfang eines Monats und endet am Ende eines Monats.
Mit der Disposition der Wohnungen kann etwa drei Monate vor Ankunft des Gastes begonnen werden.
Miete, Depot und Endreinigung werden in der Regel von dem bzw. der Mieter*in übernommen. Selbstverständlich kann auch das gastgebende Institut für die Kosten aufkommen.
Mieter*innen kommen für eventuelle Schäden auf. Versicherung ist Sache der Mieter*in.