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Rektoratsdienst

FAQ

An wen richtet sich das Angebot der möblierten Gästewohnungen?

Das Angebot richtet sich als Übergangslösung an (Ordnung nach Priorität):

  • Gastdozierende
  • Professor*innen aus dem Ausland, welche einen Lehrstuhl an der UZH antreten
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen

Wie lange kann eine Wohnung gemietet werden?

In der Regel beträgt die Mietdauer drei bis sechs Monate, wobei die Mindestmietdauer ein Monat ist.

Kann der Mietbeginn auch Mitten im Monat starten?

Nein, der Mietbeginn ist immer am Anfang eines Monats und endet am Ende eines Monats.

Ab wann kann ich mit einem Angebot rechnen?

Mit der Disposition der Wohnungen kann etwa drei Monate vor Ankunft des Gastes begonnen werden.

Wer bezahlt die Miete?

Miete, Depot und Endreinigung werden in der Regel von dem bzw. der Mieter*in übernommen. Selbstverständlich kann auch das gastgebende Institut für die Kosten aufkommen.

Wer kommt für allfällig entstandene Schäden auf?

Mieter*innen kommen für eventuelle Schäden auf. Versicherung ist Sache der Mieter*in.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Rektoratsdienst
Malin Stomeo
Rämistrasse 71
8006 Zürich
KOL E 14

 

Telefon: +41 44 634 20 53
Email: malin.stomeo@uzh.ch