Navigation auf uzh.ch
Erhalten Sie alle wichtigen Informationen, indem Sie unser Brandschutzvideo schauen.
Alle Veranstaltungen an der Universität Zürich müssen die geltenden feuerpolizeilichen Bestimmungen einhalten. Dies bedeutet, dass Werbemittel folgende Zertifikate aufweisen müssen: Zertifikat nach VKF (Schweizer Norm) mind. RF2 nicht kritisch (cr) oder SN EN 13501.
Für alle Materialien ist zwingend auf die geforderten Zertifikate zu bestehen. Die Materialien sind vorab an Cem Yildiz, Brandschutzbeauftragter der UZH, inklusive Angabe der Zertifikate zu melden.
Die Universität Zürich hat einzelne Produzenten für Werbe- und Kommunikationsmittel entsprechend informiert, welche von uns empfohlen werden können.
Hier finden Sie alle Fragen und Antworten zum Thema Brandschutz. Begriffe und Definitionen:
Jedes Gebäude und jeder Raum der UZH sind von Brandschutzgesetzen betroffen. Wer an der UZH eine Veranstaltung in einem buchbaren Raum oder einer buchbaren Fläche durchführen möchte, muss davon ausgehen, dass er sich als Veranstaltender im Rahmen der geltenden Brand Schutzgesetze bewegt. Besonders betroffen sind hiervon unsere Lichthöfe im KOL (Lichthof und Foyer West) und am Irchel.
Die für den Raum geltende Personenbegrenzung darf unter keinen Umständen überschritten werden. Diese ist auf die Nutzung wie auch auf die Anzahl und Breite der Notausgänge ausgelegt. Je nach Art des Events kann diese nach der Buchung des Raumes auch noch weiter begrenzt werden.
Ein Raum, welcher wie in der Frage als Beispiel genannt als Ausstellung, Party, Apérofläche genutzt wird, gilt als Raum mit Publikumsverkehr hier dürfen ausschliesslich Dekorative Elemente aus Material der Brandverhaltensklasse RF2 (schwer entflammbar) bestehen.
Dies sind besondere Bereiche, in welchen im Hinblick auf die Vorgaben aufgrund ihrer baulichen Ausdehnung und Beschaffenheit besondere Auflagen erfüllt werden müssen.
Hierzu gehört, dass die Standinfrastruktur (siehe Begriffe und Definitionen) mindestens aus schwer entflammbarem Material bestehen muss. Auslagen (siehe Begriffe und Definitionen) dürfen ausschliesslich in einer geringen und überschaubaren Menge ausgelegt werden. Lager für Ersatzmaterial dürfen nicht im gleichen Raum wie die Veranstaltungen sein, sondern müssen in einem separaten Raum untergebracht werden. Jede dieser Veranstaltungen muss von der Fachstelle Brandschutz und Notfallmanagement (SU) geprüft und freigegeben werden. Unangekündigte Kontrollen durch die Fachstelle während des Events sind möglich.
Alles, was aus einem Baustoff oder Bauteil hergestellt werden kann, besteht aus Materialien, welche entweder in Ihrer Beschaffenheit schon im Brandverhalten geprüft und freigegeben sind (siehe anerkannte Baustoffe) oder durch eine anerkannte Prüfstelle in Bezug auf das Brandverhalten entweder durch die Schweizer VKF (Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen) oder eine in der EU ansässige Prüfanstalt geprüft wurde.
Das bedeutet, dass alle Baustoffe, welche in der Liste der anerkannten Baustoffe in RF 1 oder RF 2 eingeordnet sind, ohne Zertifikat verwendet werden dürfen und alles andere ein Zertifikat ausgestellt nach der VKF oder der Zertifizierung SN EN 13501:- benötigt wird.
Nein. Prüfungen des Brandverhaltens, welche an Baustoffen oder Bauteilen abweichend der Prüfverfahren nach VKF oder der europäisch Harmonisierten SN EN 13501:- durchgeführt wurden, dürfen in der Schweiz nicht akzeptiert werden.
Generell gilt, dass das gesamt verbaute Material eines Objektes den Anforderungen entsprechen muss. Oftmals kommt es bei Standbauten vor, dass Kernelemente aus Holz oder anderen Baustoffen bestehen. Diese müssen vollumfänglich mit nicht brennbarem oder schwer entflammbarem Material in ausreichender Stärke gekapselt sein. Auskünfte gibt Ihnen hierbei gerne die Fachstelle Brandschutz und Notfallmanagement.
Mobile Geräte in einer geringen Anzahl können mitgebracht werden. Elektronische Geräte, welche in die Standinfrastruktur eingebaut sind, müssen eine der folgenden Anforderungen gemäss Brandschutzrichtline 14-15 5.3 1 erfüllen:
a SN EN 62368-1:2014 Einrichtungen für Audio / Video, Informations- und Kommunikationstechnik – Teil 1: Sicherheitsanforderungen;
b SN EN 60950-1+A11+A1+A12+A2-AC:2011 Einrichtungen der Informationstechnik – Sicherheit – Teil 1: Allgemeine Anforderungen;
c SN EN 60065+A1+A11+A2+A12:2011 Audio-, Video- und ähnliche elektronische Geräte – Sicherheitsanforderungen.
Auf derBrandschutz-Webseite finden Sie alle aktuellen Merkblätter zum Thema Brandschutz an Veranstaltungen.
Für Sie als Veranstalter sind besonders die folgenden Merkblätter und Richtlinien relevant:
Bei allfälligen Fragen können Sie direkt mit dem Verantwortlichen für den organisatorischen Brandschutz Cem Yildiz kontakt aufnehmen.
Für Anbieter, die brandschutz-zertifizierte Roll-Ups und Fahnen herstellen, wenden Sie sich bitte an das Eventmanagement. Sie geben Ihnen gerne entsprechende Empfehlungen.