Navigation auf uzh.ch

Suche

Rektoratsdienst

Brandschutz

Brandschutzvideo

Erhalten Sie alle wichtigen Informationen, indem Sie unser Brandschutzvideo schauen.

Alle Veranstaltungen an der Universität Zürich müssen die geltenden feuerpolizeilichen Bestimmungen einhalten. Dies bedeutet, dass Werbemittel folgende Zertifikate aufweisen müssen: Zertifikat nach VKF (Schweizer Norm) mind. RF2 nicht kritisch (cr) oder SN EN 13501. 

Für alle Materialien ist zwingend auf die geforderten Zertifikate zu bestehen. Die Materialien sind vorab an Cem Yildiz, Brandschutzbeauftragter der UZH, inklusive Angabe der Zertifikate zu melden. 

Die Universität Zürich hat einzelne Produzenten für Werbe- und Kommunikationsmittel entsprechend informiert, welche von uns empfohlen werden können.

Merkblätter Brandschutz

FAQ

Hier finden Sie alle Fragen und Antworten zum Thema Brandschutz. Begriffe und Definitionen:

  • Veranstaltung: Unter einer Veranstaltung verstehen wir folgendes (Aufzählung nicht abschliessend): Ausstellung, Apéro, Essen mit Banketbestuhlung, Disko, Popkonzerte, Messen mit Ausstellungsräumen, Fachausstellungen, / Fachkongresse usw.
  • Standinfrastruktur: Standbauten, Tische, Stühle, Decken, Teppiche, Tischtücher, Roll-ups, Fahnen, Banner usw.
  • Dekorationen: Ausschmückung, künstlerische Ausgestaltung eines Raumes oder Gebäudes in der Gesamtheit der in einem Raum oder an einem Gegenstand angebrachten schmückenden Dinge wie z. B. Ballons, Luftschlangen, Dekor, Pflanzen (Künstlich) usw. Dekorationen aus Massivholz (z. B. Bretter allseitig gesägt, Brettdicke ≥ 10 mm) sind auch dort zulässig, wo Material der RF2 verlangt wird.
  • Auslagen und Exponate: Exponate, Flyer und Give-aways in einer begrenzten Auslage und Anzahl.

Wo und in welchen Bereichen gelten an der UZH die Brandschutzvorschriften im Bezug auf Veranstaltungen?

Jedes Gebäude und jeder Raum der UZH sind von Brandschutzgesetzen betroffen. Wer an der UZH eine Veranstaltung in einem buchbaren Raum oder einer buchbaren Fläche durchführen möchte, muss davon ausgehen, dass er sich als Veranstaltender im Rahmen der geltenden Brand Schutzgesetze bewegt. Besonders betroffen sind hiervon unsere Lichthöfe im KOL (Lichthof und Foyer West) und am Irchel.

Ich möchte einen buchbaren Raum bspw. Einen Hörsaal mit freier Bestuhlung für einen Event wie eine Ausstellung, eine Party, einen Apéro oder sonstigem (Nutzungsfremden) benutzen. Was gilt es einzuhalten?

Die für den Raum geltende Personenbegrenzung darf unter keinen Umständen überschritten werden. Diese ist auf die Nutzung wie auch auf die Anzahl und Breite der Notausgänge ausgelegt. Je nach Art des Events kann diese nach der Buchung des Raumes auch noch weiter begrenzt werden.

Ein Raum, welcher wie in der Frage als Beispiel genannt als Ausstellung, Party, Apérofläche genutzt wird, gilt als Raum mit Publikumsverkehr hier dürfen ausschliesslich Dekorative Elemente aus Material der Brandverhaltensklasse RF2 (schwer entflammbar) bestehen.

Ich möchte eine buchbare Fläche z. B. Lichthof KOL, Irchel, Foyer West für eine Veranstaltung (siehe Begriffe und Definitionen) buchen. Was gilt es hier zu beachten?

Dies sind besondere Bereiche, in welchen im Hinblick auf die Vorgaben aufgrund ihrer baulichen Ausdehnung und Beschaffenheit besondere Auflagen erfüllt werden müssen.

Hierzu gehört, dass die Standinfrastruktur (siehe Begriffe und Definitionen) mindestens aus schwer entflammbarem Material bestehen muss. Auslagen (siehe Begriffe und Definitionen) dürfen ausschliesslich in einer geringen und überschaubaren Menge ausgelegt werden. Lager für Ersatzmaterial dürfen nicht im gleichen Raum wie die Veranstaltungen sein, sondern müssen in einem separaten Raum untergebracht werden. Jede dieser Veranstaltungen muss von der Fachstelle Brandschutz und Notfallmanagement (SU) geprüft und freigegeben werden. Unangekündigte Kontrollen durch die Fachstelle während des Events sind möglich.

Wie weise ich nach, dass meine Standinfrastruktur (siehe Begriffe und Definitionen) schwer entflammbar sind?

Alles, was aus einem Baustoff oder Bauteil hergestellt werden kann, besteht aus Materialien, welche entweder in Ihrer Beschaffenheit schon im Brandverhalten geprüft und freigegeben sind (siehe anerkannte Baustoffe) oder durch eine anerkannte Prüfstelle in Bezug auf das Brandverhalten entweder durch die Schweizer VKF (Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen) oder eine in der EU ansässige Prüfanstalt geprüft wurde.

Das bedeutet, dass alle Baustoffe, welche in der Liste der anerkannten Baustoffe in RF 1 oder RF 2 eingeordnet sind, ohne Zertifikat verwendet werden dürfen und alles andere ein Zertifikat ausgestellt nach der VKF oder der Zertifizierung SN EN 13501:- benötigt wird.

Sind Zertifikate nach DIN 4102 B1 oder ähnliche ausländische Zertifikate wie z. B. M1 aus Frankreich auch zugelassen?

Nein. Prüfungen des Brandverhaltens, welche an Baustoffen oder Bauteilen abweichend der Prüfverfahren nach VKF oder der europäisch Harmonisierten SN EN 13501:- durchgeführt wurden, dürfen in der Schweiz nicht akzeptiert werden.

Muss nur ein Bauteil oder Baustoffe den Anforderungen entsprechen oder das gesamte Objekt?

Generell gilt, dass das gesamt verbaute Material eines Objektes den Anforderungen entsprechen muss. Oftmals kommt es bei Standbauten vor, dass Kernelemente aus Holz oder anderen Baustoffen bestehen. Diese müssen vollumfänglich mit nicht brennbarem oder schwer entflammbarem Material in ausreichender Stärke gekapselt sein. Auskünfte gibt Ihnen hierbei gerne die Fachstelle Brandschutz und Notfallmanagement.

Ich habe elektronische Geräte wie z.B. einen Laptop, IPad, Bildschirm. Darf ich diese mitbringen?

Mobile Geräte in einer geringen Anzahl können mitgebracht werden. Elektronische Geräte, welche in die Standinfrastruktur eingebaut sind, müssen eine der folgenden Anforderungen gemäss Brandschutzrichtline 14-15 5.3 1 erfüllen:

a SN EN 62368-1:2014 Einrichtungen für Audio / Video, Informations- und Kommunikationstechnik – Teil 1: Sicherheitsanforderungen;

b SN EN 60950-1+A11+A1+A12+A2-AC:2011 Einrichtungen der Informationstechnik – Sicherheit – Teil 1: Allgemeine Anforderungen;

c SN EN 60065+A1+A11+A2+A12:2011 Audio-, Video- und ähnliche elektronische Geräte – Sicherheitsanforderungen.

Wo finde ich detailliertere Informationen zum Thema Brandschutz?

Auf derBrandschutz-Webseite finden Sie alle aktuellen Merkblätter zum Thema Brandschutz an Veranstaltungen.

Für Sie als Veranstalter sind besonders die folgenden Merkblätter und Richtlinien relevant:

  • Materialisierungskatalog mit Bezugsquellen für zertifiziertes Material
  • MB Richtlinie Materialisierungsliste für Veranstaltungen und Aussteller
  • Materialisierungsrichtlinie für Veranstalter und Aussteller
  • Richtlinien Veranstaltungen an der UZH

Bei allfälligen Fragen können Sie direkt mit dem Verantwortlichen für den organisatorischen Brandschutz Cem Yildiz kontakt aufnehmen.

Roll-Ups und Fahnen

Für Anbieter, die brandschutz-zertifizierte Roll-Ups und Fahnen herstellen, wenden Sie sich bitte an das Eventmanagement. Sie geben Ihnen gerne entsprechende Empfehlungen.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Universität Zürich
Sicherheit und Umwelt
Winterthurerstrasse 190 (Y10)
8057 Zürich

Tel.:044 635 44 10

E-Mail: info@su.uzh.ch