Navigation auf uzh.ch

Suche

Rektoratsdienst

FAQ

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten sowie allgemeine Fragen zu Bewilligungen, Anfragen und Gesuche an der UZH.

 

Bewillingungen

Mit welcher Bearbeitungsdauer muss ich für mein eingereichtes Gesuch rechnen?

Grundsätzlich muss von einer Bearbeitungszeit von maximal fünf Arbeitstagen gerechnet werden. Sollte die Bearbeitung des Gesuchs mehr Zeit in Anspruch nehmen, werden Sie im Voraus informiert.

Darf ich an der UZH Foto- beziehungsweise Filmaufnahmen machen?

Foto- sowie Filmaufnahmen an der UZH sind bewilligungspflichtig. Folglich muss immer ein Gesuch eingereicht werden. Wichtig ist aber, dass bei den Foto- bzw. Filmaufnahmen ein Bezug zur Universität Zürich erkennbar ist. Kommerzielle Werbeaufnahmen werden nicht bewilligt.

Darf ich einen Foodtruck auf dem Gelände der UZH aufstellen?

Da das Gelände der Universität Zürich als öffentliches Gelände gilt und somit im Besitz des Kantons ist, müssten Bewilligungen bei der Stadt eingeholt werden. Die maximale Anzahl solcher Bewilligungen ist stark beschränkt und werden von unserem Mensabetreiber benötigt. Die UZH verfolgt ein „One-Caterer-Prinzip“, was bedeutet, dass alle Dienstleistungen rund um die Verpflegung von einem Dienstleister erbracht werden.

Darf ich an der Universität Zürich eine politische Aktion veranstalten?

Politische Aktionen wie beispielsweise Abstimmungs- oder Wahlkampagnen können im Sinne einer Gleichberechtigung aller nicht bewilligt werden.

Mein Gesuch für Foto- und Filmaufnahmen wurde bewilligt. Darf ich diese auch nach den Öffnungszeiten aufnehmen?

Dies hängt von der Art der Aufnahmen ab. Der Aufnahmezeitraum muss im Gesuch spezifisch angegeben werden, ansonsten kann das Gesuch auch nicht bewilligt werden. Werden die Aufnahmen bewilligt, müssen diese auch in jenem Zeitraum durchgeführt werden, ansonsten muss ein neues angepasstes Gesuch eingereicht werden. 

 

 

Werbung an der UZH

Kann ich auf den Fernsehbildschirmen in den Gebäuden der UZH einen Werbebanner aufschalten?

Für die Aufschaltung von Bildschirmwerbungen ist die Kommunikation zuständig:

Bildschirmwerbung IBIS

Darf ich auf der OLAT-Startseite eine Werbung schalten?

Die Möglichkeit zur Aufschaltung eines Werbebanners auf OLAT ist stark beschränkt. Grundsätzlich wird eine Bewilligung nur für gesamtuniversitäre Veranstaltungen oder Aktionen ausgestellt. Einzelne Vereine und Organisationen können nur in Spezialfällen ein Banner schalten. Beispiele hierfür sind VSUZH-Wahlen oder die Blutspendenaktion.

 

 

Emailversand

Für wen und für was steht der Dienst zum Massen-E-Mailversand zur Verfügung?

Der Dienst soll für die Verbreitung von Informationen zum Studium, für Veranstaltungshinweise, die Suche nach Testpersonen, für Umfrageteilnehmer*innen oder ähnliches verwendet werden. Das Anfragerecht für einen E-Mailversand ist nicht beschränkt. Alle UZH-Angehörige können ein Gesuch einreichen.

Darf ich an alle Studierenden beziehungsweise Mitarbeitende der UZH ein E-Mail senden?

Um eine möglichst hohe Rückmeldequote zu erreichen sollte der Kreis von Empfänger*innen so gross wie nötig aber auch so klein wie möglich gehalten werden, sodass eine möglichst gezielte Wirkung erzielt werden kann.
Die Studierenden entscheiden selbst, was für E-Mails sie empfangen möchten. Hierzu kann zu Beginn jedes Semesters aus drei Kategorien ausgewählt werden:

  • Unmittelbar das Studium betreffend und Aufrechterhaltung des Lehrbetriebs sowie fachspezifische, kostenfreie Weiterbildung, humanitäre Veranstaltungen, VSUZH Wahlen
  • Zzgl. allg. + kostenerhebende Weiterbildungen sowei von der UZH organisierte resp. bewilligte Veranstaltungen, Umfagen und Suche von Testpersonen im Zusammenhang mit Lehre und Forschung, stud. UZH-Org., Fachvereine, Alumni etc.
  • Zzgl. für Firmenvorstellungen, Jobangebote, spezielle Veranstaltungen (ohne kommerziellen Hintergrund).