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Angehörige der UZH, der ETH sowie von der UZH anerkannte Organisationen können Info-Aktionen an definierten Orten in den Gebäuden der UZH durchführen. Die Aktionen müssen in einem Zusammenhang mit dem Kernauftrag der UZH stehen.
Die Anzahl möglicher Aktionen ist begrenzt, eine Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden. Es gilt der Grundsatz "first come, first served".
Die Aktionen sind bewilligungspflichtig und können mit folgenden Formularen beim Rektoratsdienst beantragt werden. In der Regel dauert die Prüfung der Anträge 10 Werktage. Wir informieren Sie per E-Mail über den Entscheid.